Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen Dataflex International BV einerseits und allen verbundenen Unternehmen, die diese Geschäftsbedingungen für anwendbar erklären ("Dataflex"), und dem Käufer andererseits, gleich welcher Art, sowie für die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Abweichungen müssen ausdrücklich und schriftlich mit Dataflex vereinbart werden.
Wenn Dataflex und der Käufer in einem separaten Dokument Rahmenvereinbarungen getroffen haben, weichen diese Rahmenvereinbarungen im Falle eines Widerspruchs von den Allgemeinen Bedingungen ab. Unter "Käufer" wird in diesen Bedingungen der Kunde oder jede Person verstanden, die einen Vertrag mit Dataflex abschließt oder abschließen möchte oder für die Dataflex ein Angebot für ein Produkt abgibt oder ein Produkt liefert, sowie deren Rechtsnachfolger.
"Produkt" bezeichnet in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Waren oder Dienstleistungen, die von Dataflex geliefert oder angeboten werden.
Wenn Dataflex nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass diese Bedingungen nicht gelten würden oder dass Dataflex das Recht verlieren würde, in Zukunft die strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen, unabhängig davon, ob es sich um ähnliche Fälle handelt oder nicht.
Sollte sich aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht anwendbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Einkaufs- und sonstige Bedingungen, die der Besteller für anwendbar erklärt, binden Dataflex nicht, es sei denn, sie werden von Dataflex schriftlich anerkannt. Eine solche Anerkennung kann nicht daraus hergeleitet werden, dass Dataflex eine Erklärung des Bestellers, die Bedingungen von Dataflex nicht zu akzeptieren, unwidersprochen lässt und ihre eigenen Bedingungen für anwendbar erklärt.
Alle Angebote von Dataflex, in welcher Form auch immer, sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Alle Preislisten, Prospekte und sonstigen Angaben, die einem Angebot beigefügt sind, werden so genau wie möglich wiedergegeben. Sie sind für Dataflex nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dataflex ist nicht verpflichtet, detaillierte Auskünfte zu erteilen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
Die Zusendung von Angeboten und/oder sonstigen Unterlagen verpflichtet Dataflex nicht zur Lieferung oder Annahme einer Bestellung.
Dataflex behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder per Nachnahme zu liefern.
Ein Vertrag kommt zustande, nachdem Dataflex einen Auftrag schriftlich bestätigt hat oder nachdem Dataflex mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat. Im letzteren Fall gilt die nachfolgende Auftragsbestätigung als richtig und vollständig vereinbart, wenn der Besteller nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widerspricht.
Bei Verträgen, für die aufgrund ihrer Art und/oder ihres Umfangs keine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt die Rechnung ebenfalls als Auftragsbestätigung, die den Vertrag korrekt und vollständig wiedergibt, es sei denn, der Kunde erhebt rechtzeitig Einspruch.
Ergänzungen und Änderungen eines Vertrages sind für Dataflex nur verbindlich, soweit sie von Dataflex schriftlich bestätigt wurden.
Alle geistigen Eigentumsrechte, die zu dem Produkt gehören oder sich auf dieses beziehen, verbleiben ausdrücklich bei Dataflex. Der Käufer erwirbt lediglich eine nicht übertragbare, einmalige Lizenz für die Nutzung des Produkts. Handelt der Kunde mit dem Produkt gewerbsmäßig, so kann die vorgenannte Lizenz mit dem Produkt übertragen werden.
Entstehen bei der Nutzung des Produkts oder durch die Nutzung des Produkts neue Schutzrechte, so gehören diese Dataflex. Soweit erforderlich, wird der Besteller bei der Erlangung dieser Schutzrechte oder der Benennung neuer Schutzrechte mit Dataflex zusammenarbeiten oder diese zunächst auffordern.
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Angebote freibleibend.
Wenn nicht anders angegeben, gelten die Dataflex-Preise:
a. Auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Selbstkostenpreise;
b. Auf der Grundlage der Lieferung ab Werk, Lager oder sonstigem Aufbewahrungsort;
c. Ohne die Kosten für Installation, Inbetriebnahme oder Vorführungen;
d. Ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle und sonstige Steuern, Abgaben und Zölle;
e. Angegeben in niederländischer Währung; Wechselkursänderungen werden weitergegeben.
Im Falle der Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren ist Dataflex berechtigt, den Auftragspreis unter Beachtung der insoweit bestehenden gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe zu erhöhen, dass bereits bekannte künftige Preiserhöhungen mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden müssen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Verpackung sofort bei der Anlieferung, in jedem Fall aber am nächsten Werktag und so vollständig wie möglich auf eventuelle Schäden und/oder Mängel zu überprüfen. Eventuelle Schäden und/oder Mängel an der Verpackung, die bei der Anlieferung festgestellt werden können, sind auf dem Frachtbrief, dem Lieferschein und/oder einem anderen Transportdokument zu vermerken und Dataflex unverzüglich schriftlich zu melden.
Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6.1 ist der Kunde verpflichtet, das Produkt so schnell wie möglich nach der Lieferung und so vollständig wie möglich auf eventuelle Schäden und/oder Mängel zu überprüfen. Etwaige Schäden und/oder Mängel an dem Produkt müssen, wenn sie bei der Lieferung festgestellt werden können, auf dem Frachtbrief, dem Lieferschein und/oder einem anderen Transportdokument vermerkt und, wenn sie bei der Lieferung nicht festgestellt werden können, Dataflex unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Werktagen nach der Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden.
Bei Beanstandungen von Schäden und/oder Mängeln ist stets die Originalverpackung beizufügen.
Fehler und Mängel, die vernünftigerweise nicht innerhalb der in 6.2 genannten Frist hätten entdeckt werden können, müssen Dataflex unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung der Produkte, schriftlich mitgeteilt werden.
Fehler und Mängel, die vernünftigerweise nicht innerhalb der in 6.2 genannten Frist hätten entdeckt werden können, müssen Dataflex unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung der Produkte, schriftlich mitgeteilt werden.
Wenn und soweit die Beanstandung von Dataflex für begründet befunden wird, ist Dataflex lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben oder die mangelhafte Ware nach Wahl von Dataflex zu ersetzen, ohne dass dem Käufer darüber hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz gleich welcher Art zusteht.
Die Reklamation entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Dataflex.
Die Rückgabe des Produkts kann nur mit vorheriger Zustimmung von Dataflex und unter den von Dataflex zu bestimmenden Bedingungen erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte auf eigene Kosten, in der Originalverpackung und so wenig beschädigt wie möglich an eine von Dataflex zu bestimmende Adresse zurückzusenden.
Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem von Dataflex angegebenen Bank- oder Girokonto eingehen.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung ohne Aufrechnung oder Aussetzung auf irgendeinem Konto.
Der Kunde gerät in Verzug und die Restschuld wird sofort fällig, wenn:
a. der Käufer eine Verpflichtung aus dem Vertrag, insbesondere die Zahlung, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt;
b. Dataflex begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Käufer die Leistung nicht erbringen wird und er einer schriftlichen Aufforderung, seine Bereitschaft zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu erklären, nicht innerhalb einer in dieser Aufforderung gesetzten angemessenen Frist nachkommt;
c. der Kunde einen Konkursantrag gestellt hat, der Kunde für insolvent erklärt wird, die Abtretung des Vermögens betreibt oder einen Antrag auf Zahlungseinstellung stellt;
d. Der Kunde beschließt, sein Geschäft oder einen wesentlichen Teil davon einzustellen oder zu übertragen;
e. Tod oder Einleitung eines Umschuldungsverfahrens, wenn der Kunde eine natürliche Person ist.
Dataflex ist in den in 7.3 genannten Fällen berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz und unbeschadet ihrer Rechte, wie z.B. Rechte in Bezug auf bereits fällige Kosten oder Zinsen und das Recht auf Schadenersatz, und ohne dass es einer Inverzugsetzung oder eines gerichtlichen Verfahrens bedarf;
a. den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise aufzulösen und/oder;
b. Sofortige und vollständige Einforderung aller Beträge, die der Käufer Dataflex schuldet, und/oder;
c. sich auf den vereinbarten Eigentumsvorbehalt berufen.
Die an den Käufer gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Dataflex, und die Einräumung oder Übertragung von Rechten bleibt Dataflex vorbehalten, solange der Käufer die von ihm geschuldete Gegenleistung aus dem mit Dataflex geschlossenen Vertrag über die Lieferung von Produkten nicht vollständig erbracht hat.
Der Käufer ist jedoch zur Weiterveräußerung berechtigt, jedoch nur, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang üblich ist. Beruft sich Dataflex auf ihren Eigentumsvorbehalt, so bleibt die vorgenannte Gegenleistung in vollem Umfang vom Besteller als Schadensersatz an Dataflex geschuldet, unbeschadet des Rechts von Dataflex, vollen Schadensersatz zu verlangen.
Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Kunden weder zu einer Entschädigung noch zur Auflösung des Vertrags oder eines damit verbundenen Vertrags, solange die Überschreitung weniger als 3 Monate gedauert hat.
Eine zwischenzeitliche Beendigung berührt nicht den Anspruch von Dataflex auf Gebühren-/Kostenerstattung.
Bei Sukzessivlieferungen ist Dataflex berechtigt, die Lieferung der nächsten Stufe aufzuschieben, solange der Besteller die Fertigstellung der vorhergehenden Stufe nicht bezahlt, genehmigt und/oder nicht abgenommen hat. Nachfolgende Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
Alle Produkte werden ab Werk geliefert (Incoterms 2010).
Dataflex ist berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), die gesondert in Rechnung gestellt werden können.
Wenn die Produkte nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Kunden abgenommen wurden, werden sie auf Kosten und Risiko des Kunden gelagert.
Die Art und Weise des Transports, des Versands, der Verpackung usw. wird, sofern keine Weisung des Käufers an Dataflex vorliegt, von Dataflex als guter Verwahrer/Händler bestimmt.
Bei frachtfreier Lieferung werden die Transportkosten nicht gesondert berechnet. Besondere Wünsche des Kunden bezüglich des Transports/Versands werden jedoch nur ausgeführt, wenn der Kunde sich bereit erklärt, die zusätzlichen Kosten zu tragen.
Treten Umstände ein, die die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien, wie sie bei normaler Abwicklung des betreffenden Geschäfts zu erwarten sind, derart erschweren, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Parteien die betreffende Verpflichtung auch bei Vorliegen dieser Umstände übernommen hätten, so ruhen die betreffenden Verpflichtungen auf beiden Seiten. Hat eine Situation im Sinne des vorstehenden Satzes länger als drei Monate gedauert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag innerhalb von neunzig Tagen nach diesem Zeitpunkt durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. Die im Rahmen des Vertrags bereits erbrachten Leistungen werden dann anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden. Als höhere Gewalt gilt ausdrücklich auch der Ausfall von Zulieferern.
Im Falle der Beendigung oder Auflösung der Vereinbarung gelten die Bestimmungen über die Rechte an geistigem Eigentum, die Vertraulichkeit, das anwendbare Recht und die Streitigkeiten in vollem Umfang weiter.
Jede Partei erkennt an, dass alle Offenlegungen, Dokumente, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Rechte an geistigem Eigentum und andere technische Informationen ("vertrauliche Informationen") Eigentum des Eigentümers bleiben und treuhänderisch und unter der Voraussetzung weitergegeben werden, dass (a) alle vertraulichen Informationen auf erstes Anfordern unverzüglich an den Eigentümer zurückgegeben werden, (b) der Empfänger die vertraulichen Informationen weder ganz noch teilweise für einen anderen Zweck als die Erfüllung des Vertrags verwendet und (c) der Empfänger die vertraulichen Informationen weder ganz noch teilweise an Dritte weitergibt oder weitergibt.
Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht solche, die (I) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Empfänger hat dies versäumt, (II) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Eigentümers verwendet oder offengelegt werden oder (III) diesem Gericht durch eine Anordnung eines zuständigen Gerichts offengelegt wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Vertraulichkeit von seinen Mitarbeitern eingehalten wird.
Dataflex garantiert die Unversehrtheit des Produkts für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach der Lieferung. Sollte sich herausstellen, dass das Produkt nicht einwandfrei war, muss es frachtfrei an Dataflex zurückgeschickt werden, die dann nach ihrer Wahl das Produkt repariert, ersetzt oder dem Käufer einen anteiligen Rechnungsbetrag gutschreibt.
Nach dem Austausch geht das Produkt oder der ausgetauschte Teil davon in das Eigentum von Dataflex über.
Der Käufer hat Dataflex in jedem Fall Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Nachbearbeitung zu geben.
Der Käufer kann die Gewährleistung erst in Anspruch nehmen, wenn er alle Verpflichtungen gegenüber Dataflex erfüllt hat.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Mängel auf normalem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, nicht oder falsch durchgeführter Wartung, Einbau, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte oder auf einer äußeren Ursache, wie z. B. Brandschaden, beruhen.
Für Produkte, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren, oder für vom Kunden vorgeschriebene oder von ihm oder in seinem Namen gelieferte Gegenstände wird keine Garantie übernommen;
Die Erfüllung der Garantieverpflichtungen durch Dataflex gilt als einzige und vollständige Entschädigung. Dataflex ist zu keinen weiteren Verpflichtungen verpflichtet, noch steht dem Käufer ein Anspruch auf Vertragsauflösung zu.
Erhält Dataflex die Produkte von einem Zulieferer, so beschränkt sich die Gewährleistung auf die anwendbare Gewährleistung des Zulieferers. Dataflex wird den Käufer auf Anfrage über die geltenden Bestimmungen informieren.
Reparaturen, die über den Umfang der geltenden Garantie hinausgehen, werden von Dataflex in Rechnung gestellt.
Die Haftung von Dataflex für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Als Folgeschäden gelten in jedem Fall ausdrücklich auch Schäden an Personen, an anderen Gütern als den Produkten, entgangener Gewinn, Umsatzverluste und Verzugsschäden.
In allen Fällen ist die Haftung von Dataflex auf den Gesamtbetrag des betreffenden Vertrags begrenzt.
In jedem Fall haftet Dataflex nicht für Schäden, die durch die Verwendung der gelieferten Ware oder durch deren Ungeeignetheit für den Zweck, für den der Käufer sie erworben hat, entstanden sind oder verursacht werden.
Die ausdrücklichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Angebot/der Vertrag, für das/die sie gelten, ersetzen alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen, Bestimmungen, Zusicherungen, Zusagen und Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz, dem Gewohnheitsrecht, dem Brauch, der Gewohnheit oder auf andere Weise ergeben und die alle im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen sind. Auf die Vereinbarung(en) ist niederländisches Recht anwendbar. Für die Beilegung von Streitigkeiten sind die Gerichte in Rotterdam zuständig.
Van Nassauweg 2-6
2921 LX Krimpen a/d IJssel
Niederlande
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